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   OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77   

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OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77 (https://dejure.org/1978,7970)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.10.1978 - 8 W 480/77 (https://dejure.org/1978,7970)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Oktober 1978 - 8 W 480/77 (https://dejure.org/1978,7970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Relevanz der Nutzungsart eines im Grundbuch und dem Aufteilungsplan als Sondereigentum ausgewiesenen Raumes; Ausschluss der Entstehung von Sondereigentum an einer Wohnung insgesamt bei Verbleiben von als Sondereigentum eingetragenen aber nicht sonderrechtsfähigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1979, 21
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 20.05.1976 - 15 W 255/72
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (OLGZ 1977, 264) steht dem nicht entgegen (vgl.Seite 279/280).
  • BayObLG, 09.10.1973 - BReg. 2 Z 48/73

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77
    Denn dies gilt für alle Grundstücksbestandteile, die nicht (oder nicht zweifelsfrei) als Sondereigentum ausgewiesen sind (BayObLGZ 1973, 267 = Rpfleger 1974, 111; Bärmann, 3.Aufl., RN 37 zu § 1 WEG).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.1972 - 11 W 53/71
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77
    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (DNotZ 1973, 235) zieht daraus, daß als Sondereigentum eingetragene Abstellplätze nicht sonderrechtsfähig sind, nur den Schluß, daß sie im gemeinschaftlichen Eigentum verblieben sind, ohne die Entstehung von Sondereigentum im übrigen anzuzweifeln.
  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von

    2 Z 111/86">1987, 78, 82; OLG Düsseldorf, OLGZ 1977, 467, 469; OLG Stuttgart, OLGZ 1979, 21, 23; OLG Hamm, OLGZ 1991, 27, 31; ZWE 2000, 44, 46; Staudinger/Rapp, aaO, § 3 WEG Rdn. 80; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 3 WEG Rdn. 47; Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 7 Rdn. 24 f; Lutter, AcP 164 [1964], 122, 146; Merle, WE 1989, 116, 118; Bub, WE 1991, 124, 128; Röll, MittBayNot 1991, 240, 247; Abramenko, ZMR 1998, 741).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    2 Z 75/86">1987, 390, 395; OLG Frankfurt OLGZ 1978, 290, 291; OLG Karlsruhe DNotz 1973, 235; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 21, 23).
  • OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15

    Zulässige Bezugnahme auf einen Lageplan bei der Bezeichnung eines

    Stand sie nach dem Aufteilungsplan als Fläche außerhalb des Gebäudes im Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 5 WEG, § 905 Satz 1 BGB), so erfährt deren rechtliche Zuordnung durch die Einbeziehung in das Gebäude hier keine Veränderung (ebenso für die Außenmauer: § 5 Abs. 2 WEG; Elzer/Schneider in Riecke/Schmid WEG 4. Aufl. § 3 Rn. 104; siehe auch OLG Stuttgart OLGZ 1979, 21).
  • OLG Frankfurt, 03.04.1997 - 20 W 90/97

    Überführung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Wenn daher Raumteile, die nach der Absicht des teilenden Grundstückseigentümers Sondereigentum werden sollten, im Aufteilungsplan nicht hinreichend als Sondereigentum bezeichnet sind, so entsteht durch die Eintragung des Aufteilungsplans im Grundbuch an diesen Raumteilen gemeinschaftliches Eigentum (OLG Stuttgart OLGZ 1979, 21 /23 und 1981, 160/163; BayObLG MittBayNot 1988.236).
  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Wx 38/05

    Anpassung des Teilungsvertrages und des Aufteilungsplanes an die tatsächlichen

    a) Die in Abstimmung mit der Antragsgegnerin abweichend vom Aufteilungsplan errichteten zusätzlichen Räume unter der Terrasse der Antragsteller stehen nicht in deren Sondereigentum; sie bilden Gemeinschaftseigentum (BayObLG NJW-RR 1990, 332; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 21/23; Staudinger-Rapp WEG § 3 Rn. 74; Palandt/Bassenge BGB 64. Aufl. § 2 WEG Rn. 6).
  • BayObLG, 28.09.1981 - BReg. 2 Z 68/81

    Zur Abgrenzung zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum

    2 Z 48/73">BayObLGZ 1973, 267 /268 = MittBayNot 1974, 15 ; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 21 /23; 1981, 160/163; OLG Frankfurt OLGZ 1978, 290 /291; vgl. ferner …
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95

    Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung

    Durch eine vom Aufteilungsplan abweichende Errichtung des Gebäudes kann ein räumlicher Bereich des Sondereigentums, der über den im Aufteilungsplan vorgesehenen Umfang hinausgeht, nicht geschaffen werden (OLG Stuttgart OLGZ 1979, 21, 23).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1980 - 8 W 384/80

    Divergenz zwischen Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan

    Vielmehr hat dies, wie der Senat bereits grundlegend in seinem Beschluß vom 6.10.1978 ausgeführt hat ( OLGZ 1979, 21 ; vgl. auch Bärmannt PicklMerle, a.a.O., § 7 RdNr. 7, BayObLG 1973, 266, 267 = NJW 1974, 152 ; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1978, 380 = OLGZ 1978, 290 ) zur Folge, daß zwar im übrigen Sondereigentum entstanden ist, die in Frage stehenden Grundstücksbestandteile aber im gemeinschaftlichen Miteigentum verblieben sind.
  • OLG Saarbrücken, 28.06.1995 - 5 W 385/94

    Anspruch auf Herausgabe eines Kellerraums zur gemeinsamen Nutzung aller

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